Leistungen

Simpel. Erfassbar. Informativ. Wie ein Plan halt sein sollte.

Fluchtwegpläne dienen im Ernstfall vor allem dazu, innerhalb weniger Augenblicke genauso viele Informationen zu liefern, dass Personen über einen Weg ins Freie informiert werden.

Ziel ist es, dass diese schnellstmöglich das Gebäude auf sicheren Wegen verlassen können. Menschen befassen sich innerhalb eines Gebäudes üblicherweise mit anderen Dingen als dem Fluchtwegplan.

Doch als wesentlicher Baustein der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage spielt der Flucht- und Rettungsplan auch eine entscheidende Rolle für Leib und Leben.

Kommt es in diesem Fall beispielsweise zu einem Brand, einer Verrauchung oder einer Bombendrohung, müssen Unwissende so präzise wie möglich über Rettungsmaßnahmen informiert werden.

Ganz bewusst ist der Fluchtwegplan daher auf eine möglichst einfache Verständigung mit wenigen Worten beschränkt.

Dem entsprechend essentiell ist eine einheitliche, der DIN ISO 23601 entsprechende, Darstellung der Pläne.

Verantwortlich für die Herstellung von Fluchtwegplänen ist der Betreiber des Gebäudes. Dabei ist zu garantieren, dass die Sicherheit aller Personen, die sich im Gebäude befinden, gewährleistet wird. Dies umfasst neben Besuchern ebenso alle Mitarbeiter, die sich zum Zeitpunkt dort aufhalten.

Welche Anforderungen werden an einen Flucht- & Rettungsplan gestellt?

Fluchtwegpläne werden nach der Norm DIN ISO 23601:2010 angelegt. Diese Norm legt unter anderem fest, welche gestalterischen und inhaltlichen Anforderungen für Flucht- & Rettungspläne gelten.

Benötigen Sie Informationen und Hilfe zu diesem Thema stehe ich gerne für eine Individuelle Beratung zur Verfügung.

Sprechen wir doch miteinander.