Leistungen

Offen für alle. Geschlossen im Ernstfall.

Brandschutztüren schließen, sobald ein Ernstfall eintritt, und sichern somit weitere Gebäudeabschnitte und Fluchtwege vor Feuer und Rauch.

Feststellanlagen (FSA) halten Türen und Tore geöffnet, solange es nicht brennt. Da Brandschutztüren in Firmen oftmals während des laufenden Betriebs offengehalten werden müssen, werden die Feststellanlagen verbaut. Somit können sie schnell und flexibel im Brandfall die Türen und die Tore schließen.

Welche Arten von Feststellanlagen gibt es?

Bei diesen Anlagen oder auch Türfeststellanlagen gibt es verschiedene Schließmechanismen die durch eingehende Impulse auslösen.
Zum einen werden sie durch ein Branderkennungselement ausgelöst, wie einem optischen Rauchmelder oder durch eine BMA.

Die Türen und Tore können mit Hilfe eines Türhaftmagneten und einer Gegenplatten magnetisch offengelassen werden. Ein anderes Prinzip ist die mechanische Feststellanlage, die die Türen im geöffneten Zustand arretieren lässt. Damit eine die Feststellanlage auch im Ernstfall vorschriftsmäßig auslösen kann dürfen sie niemals blockiert bzw. zugestellt werden.

Wann müssen Wartungen durchgeführt werden?

Wie bei den Brandschutztüren müssen auch für die Feststellanlagen und Türfeststellanlagen Wartungen im jährlichen Turnus durch einen Sachkundigen durchgeführt werden.

​Für die einwandfreie Funktionalität Ihrer Feststellanlage stehe ich Ihnen gerne, mit einer Herstellerunabhängigen Prüfung nach DIN 14677 gerne zur Verfügung.

Gerne berate ich Sie zu diesem Thema.

Sprechen wir doch miteinander.