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Wer hoch hinaus will, braucht einen guten Tritt.

Wer hoch hinaus will, braucht einen Aufstieg. Zum Beispiel eine Leiter oder einen Tritt. Leider führt nicht jeder Aufstieg erfolgreich zum Gipfel, manch einer endet mit dem freien Fall. Tausende Leiterunfälle pro Jahr zeigen deutlich: So einfach scheint der Schritt von Sprosse zu Sprosse nicht zu sein.

Leiter und Tritte werden im Arbeitsalltag wie selbstverständlich eingesetzt. Überall dort, wo Tätigkeiten in der Höhe und möglichst mit zwei Händen erfolgen sollen, werden Leiter und Tritte benötigt und verwendet. Die Stürze von diesen Arbeitsmitteln gehören zu den häufigsten Unfallursachen und ziehen in fast allen Fällen gesundheitliche Schäden nach sich.

Häufig passieren solche Unfälle durch defekte Leitern oder beschädigte Tritte. Dabei sind gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung regelmäßige Prüfungen von Leitern und Tritten durch den Arbeitgeber vorzunehmen – stellt sich bei einem Unfall heraus, dass der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ergeben sich haftungsrechtliche Folgen.

„Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Leitern wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch Sicht- und Funktionsprüfung überprüft werden.“

Die Prüfungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 Abs. 3 und § 10) festzulegen.

Die Zeitabstände für die Prüfung richtet sich insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit und Beanspruchung, wobei eine Überprüfung mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen erfolgen muss.

Bei der regelmäßigen Leiterprüfung ist insbesondere zu achten auf:

  • Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Leiterbauteilen,
  • fehlende Bauteile
  • ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (Gelenke).

Stellt der Prüfer Mängel fest, die die Sicherheit beeinträchtigen und die nicht durch ihn selbst sofort abgestellt werden können, so muss er den Verantwortlichen hierüber informieren.
Dieser muss daraufhin veranlassen, dass die schadhaften Aufstiege der Benutzung entzogen werden.
Aus Gründen des Versicherungsschutzes empfiehlt sich immer, die regelmäßige Wartung der Rauchwarnmelder einer Fachfirma zu übertragen die diese dokumentiert.
Gerne übernehme ich als Sachkundiger, die Prüfung Ihrer Leitern oder Tritte.

Sprechen wir doch miteinander.